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HGB § 415 Kündigung durch den Absender

HGB § 415 Kündigung durch den Absender

[ Auszug: (1) Der Absender kann den Frachtvertrag jederzeit kündigen. (2) Kündigt der Absender, so kann der Frachtführer entweder 1. die vereinbarte Fracht, das etwaig ... ]